Was tut man als Filmemacher, wenn im Drehbuch Szenen stehen, die in England und den Vereinigten Staaten spielen? Man packt seine Koffer und freut sich auf den Auslandsaufenthalt inklusive freier Kost und Logis. Für Roman Polanski stellen Überseedrehs aber ein echtes Problem dar, darf er doch nicht nach Amerika einreisen.

Sollte er es dennoch versuchen, würde ihm die sofortige Inhaftierung drohen. Vor nunmehr dreißig Jahren flüchtete Polanski aus den Staaten, als man vorwarf, ein 13jähriges Mädchen unter Drogeneinfluss missbraucht zu haben. Der Regisseur gab seine Schuld zu, desertierte aber vor der Justiz nach Frankreich.

Anfang 2008 glaubte Polanski, durch eine Hintertür wieder in die USA einreisen zu können. Der amerikanische Pay-TV-Kanal strahlte eine Dokumentation über den Fall aus, die einen Verfahrensfehler zu offenbaren schien. Polanski stellte daraufhin einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der jedoch abgewiesen wurde.

Nach wie vor bedeutet das für den 75-jährigen Regisseur: Sollte die US-Justiz seiner habhaft werden, würden ihm bis zu 50 Jahre Haft drohen. Und auch ein Ausflug nach England wäre nicht empfehlenswert, würde das Königreich den Flüchtigen sogleich ergreifen und ihn an die USA ausliefern.

Dumm nur, dass der neue Film Polanskis teilweise im amerikanischen New England und in London spielt. „The Ghost“ erzählt die Geschichte eines Ghost-Writers, der nach dem Tod eines engen Mitarbeiters eines früheren britischen Premierministers den Auftrag erhält, den Ex-Politiker bei der Fertigstellung seiner Memoiren zu unterstützen. Der Autor stößt bei seinen Recherchen auf Geheimnisse, die sein eigenes Leben in höchste Gefahr bringen.

Weil Polanski jeder Form von Gefahr für seine Freiheit entgehen wollte, hielt er es mit dem Sprichwort „Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet zum Berg gehen“ - und baute sich sein eigenes New England und sein persönliches London. Die Kulissen entstanden im Potsdamer Studio Babelsberg.


Der Ghostwriter

 
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